Immobilienbewertung

Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken zu erhalten, müssen sich Sachverständige einem aufwendigen Prüfverfahren unterziehen. Danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (Industrie- und Handelskammer Schwaben).

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige handeln in ihrer Tätigkeit unabhängig. Sie sind ihrem Eid verpflichtet, dies bedeutet, dass Dritten, denen Gutachten vorgelegt werden, ein unparteiisches Ergebnis erhalten.

Seit 1992 ist unser Sachverständigenbüro mit der Immobilienbewertung befasst. Im Rahmen meiner Tätigkeit bewerten wir überwiegend im Großraum Augsburg/München:

In unseren Büros werden Gutachten erstellt für:

In der Regel wird die Höhe des Markt-/Verkehrswerts der Immobilien ermittelt, abhängig von den speziellen Anforderungen wird auftragsbezogen für Firmen eine Bewertung nach IFRS durchgeführt (nach normiertem Verfahren oder Discounted Cashflow).

Privaten Vertragspartnern werden beim Immobilienkauf-/verkauf bzw. der Regelung von Vermögensauseinandersetzungen auf Grundlage fundierter Recherchen entscheidungsrelevante Daten für die Vermögensdispostion zur Verfügung gestellt.

Erstellt werden drei verschiedene Arten von Immobilienbewertungen, dies nach Absprache bzw. Erfordernis:

Eine Immobilienbewertung wird üblicherweise nach schriftlicher Auftragsbestätigung wie folgt durchgeführt:

Folgende Unterlagen sind üblicherweise zur Ortsbesichtigung bzw. Gutachtenerstellung erforderlich:

Die Honorierung richtet sich nach Art der Leistung (Formularbewertung, Kurzbewertung oder Sachverständigengutachten) nach gesonderter Vereinbarung bzw. Honorierungstabelle der BGDS (Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger).

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger befasse ich mich eingehend unter anderem mit folgenden speziellen Aufgabenstellungen: