Immobilienbewertung
Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken zu erhalten, müssen sich Sachverständige einem aufwendigen Prüfverfahren unterziehen. Danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (Industrie- und Handelskammer Schwaben).
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige handeln in ihrer Tätigkeit unabhängig. Sie sind ihrem Eid verpflichtet, dies bedeutet, dass Dritten, denen Gutachten vorgelegt werden, ein unparteiisches Ergebnis erhalten.
Seit 1992 ist unser Sachverständigenbüro mit der Immobilienbewertung befasst. Im Rahmen meiner Tätigkeit bewerten wir überwiegend im Großraum Augsburg/München:
- > bebaute Grundstücke mit Gebäuden
- > unbebaute Grundstücke in deren jeweiliger Qualitätsstufe
- > Rechte an Grundstücken und Gebäuden
In unseren Büros werden Gutachten erstellt für:
- > Gerichte
- > Banken
- > Behörden
- > Firmen/Unternehmen
- > private Auftraggeber
In der Regel wird die Höhe des Markt-/Verkehrswerts der Immobilien ermittelt, abhängig von den speziellen Anforderungen wird auftragsbezogen für Firmen eine Bewertung nach IFRS durchgeführt (nach normiertem Verfahren oder Discounted Cashflow).
Privaten Vertragspartnern werden beim Immobilienkauf-/verkauf bzw. der Regelung von Vermögensauseinandersetzungen auf Grundlage fundierter Recherchen entscheidungsrelevante Daten für die Vermögensdispostion zur Verfügung gestellt.
Erstellt werden drei verschiedene Arten von Immobilienbewertungen, dies nach Absprache bzw. Erfordernis:
- > Formularbewertung (schnell und überschlägig)
- > Kurzbewertung (umfassend, textlich aufs Wesentliche beschränkt)
- > Sachverständigengutachten (ausführlich)
Eine Immobilienbewertung wird üblicherweise nach schriftlicher Auftragsbestätigung wie folgt durchgeführt:
- > Zusammenstellen erforderlicher Unterlagen
- > Ortsbesichtigung des Objekts
- > Durchführung von Recherchen
- > Gutachtenerstellung
Folgende Unterlagen sind üblicherweise zur Ortsbesichtigung bzw. Gutachtenerstellung erforderlich:
- > amtlicher Grundbuchauszug
- > Notarurkunden über evtl. Rechte in Abteilung II des Grundbuchs
- > amtlicher Lageplan M 1 : 1000
- > Gebäudepläne M 1 : 100 (aus den Baugenehmigungsunterlagen)
- > technische Berechnungen aus den Baugenehmigungsunterlagen
- > Mietverträge und Mietaufstellungen (bei vermieteten Objekten)
Die Honorierung richtet sich nach Art der Leistung (Formularbewertung, Kurzbewertung oder Sachverständigengutachten) nach gesonderter Vereinbarung bzw. Honorierungstabelle der BGDS (Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger).
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger befasse ich mich eingehend unter anderem mit folgenden speziellen Aufgabenstellungen:
- > Ermittlung von Sanierungs- und Modernisierungskosten
- > Werteinfluss von merkantilen Minderwerten
- > Ermittlung von technischen Minderwerten
- > Regelung von Erbschaftsangelegenheiten (Aufteilung von Immobilienvermögen, ggf. unter Berücksichtigung von Nießbrauchsrechten und Wohnungsrechten, Klärung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen)